Motorrad-Gutachten
Motorrad-Gutachter Menden
Nach einem Unfall mit Ihrem Motorrad haben Sie das Recht einen KFZ-Gutachter nach Ihrer Wahl zu bestimmen um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Dieses Recht gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung Ihren eigenen Sachverständigen beauftragen möchte. Wie bei einem KFZ Unfall ist die gegnerische Versicherung verpflichtet die Kosten für das Motorrad-Gutachten bzw. den Kfz-Gutachter ab einer Schadenshöhe von 750€ zu übernehmen.
Können Sie die Schadenshöhe schlecht abschätzen? Sie können uns gerne Anrufen und ein paar Fotos (z.B. per Whatsapp oder Email) schicken. Wir beraten Sie gerne nach einem Motorradunfall kostenlos. Zusammen mit Ihnen besprechen wir ob die Erstellung eines Motorrad-Gutachtens sinnvoll ist und ob Kosten für Sie entstehen. Lassen Sie sich auf keinen Fall mit Deals der Gegenseite ein, Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter.

Motorradwertgutachten
Gerne ermitteln wir den reellen Wert von Ihrem Zweirad, Motorrad und Roller. Nach einem Unfall oder anderweitigen Schäden steht das Zweirad unter Umständen nicht mehr für eine Begutachtung zur Verfügung. Genau dieser Punkt ist dann schwierig den Wert Ihres Motorrads der Versicherung gegenüber zu beweisen. Ähnlich ist es bei einem Diebstahl oder Brandschaden von Ihrem Motorrad. Ein Wertgutachten verhindert diese Probleme und dient als Wertnachweis für die Versicherung.
Welche weiteren Ansprüche können aus einem Haftpflichtschaden entstehen?
Aus dem Haftpflichtschaden können neben den allgemeinen Forderungen noch viele weitere Ansprüche entstehen:
Sachkosten zur Widerherstellung bzw. Wiederbeschaffung:
Nutzungsausfall, Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Bergungskosten, Abschleppkosten, Wiederbeschaffungskosten, Sachschäden und Entsorgungskosten
Personenbezogene und sonstige Ansprüche
Arbeitsausfall, Arztkosten, Schmerzensgeld, Sachverständigengebühren, Anwaltshonorar, Auslagenpauschale, Zulassungsgebühren, Finanzierungsgebühren, Ummeldegebühren und Standkosten
Es ist ratsam und empfehlenswert, sich rechtlichen Beistand zu nehmen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht berät sich ausführlich. Auch die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung tragen!
Gerne empfehlen wir Ihnen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht der Sie bestmöglich im Schadensfall vertritt.
1. Termin
Rufen oder schreiben Sie uns als Motorrad-Gutachter in Menden über Telefon, WhatsApp, Email oder unser Kontaktformular an. Wir vereinbaren einen kurzfristigen Termin. Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder zu Ihrer Werkstatt. Die Terminvereinbarung geht sehr schnell bei uns.
2. Begutachtung
Als erfahrener KFZ und Motorrad-Gutachter schauen wir uns den Schaden an Ihrem Motorrad bis ins Detail an und machen aussagekräftige Bilder. Weiterhin nehmen wir alle unfallrelevanten Daten auf. Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen den weiteren Ablauf und beantworten alle Fragen die sich Ihnen noch stellen.

3. Erstellung Motorrad-Gutachten in Menden
Wir kalkulieren die Reparaturhöhe, beschreiben den Schadensumfang, legen eine Wertminderung fest und dokumentieren den Nutzungsausfall sowie weitere wichtige Positionen. Bis das Motorrad-Gutachten fertiggestellt ist, dauert es in der Regel 1-2 Tage (abhängig vom Aufwand).
4. Motorrad-Gutachten | Unfallgutachten Versand
In der Regel erhalten Sie das Motorrad-Gutachten per E-Mail. Gerne aber auch per Post. Zeitgleich versenden wir eine Kopie direkt an die Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt. So kommen keine unnötigen Verzögerungen zustande und Sie erhalten schnellstmöglich Ihr Geld, falls Sie sich den Schaden auszahlen lassen möchten.
Sollten Sie noch Fragen zum Motorrad-Gutachten haben können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Es kann so schnell passieren: ein unachtsamer Moment, schlechte Wetterverhältnisse und schon passiert es – ein Auffahrunfall, oder vielleicht doch ein Parkrempler?
1. Die Unfallstelle absichern und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten.
2. So viel Fotos wie möglich machen, von den Fahrzeugstellungen und dem Unfallort.
3. Die Personalien sowie Versicherungsdaten des Unfallgegners aufnehmen.
4. Wenn es Schwierigkeiten bei Punkt 3 gibt oder Sie den Verdacht haben, dass die Fahrtüchtigkeit des Unfallgegners aufgrund von Alkohol oder Drogenkonsum eingeschränkt ist, verständigen Sie unmittelbar die Polizei und schildern Sie dort den Fall.